Zum Atheismus
Freitag, 11. Juni 2010
Von der Religionsfreiheit ausgenommen
Felsenfest ist die Religionsfreiheit in unserer Verfassung verankert, sie gilt als eines der elementaren Grund- und Menschenrechte. Mehr oder minder ist sie auch in den Köpfen der Menschen umgesetzt, wenngleich das Verständnis (gelegentlich schwankend nach Bildungsgrad) für verschiedene Religionsgemeinschaften oft ungenügend zu sein scheint. Unverständlicherweise gibt es allerdings eine erschreckende Ausnahme hiervon. Es handelt sich dabei weder um eine pädophile oder polygame Sekte noch um eine Weltreligion, die nach Ansicht manches populistischen Demagogen dabei ist Europa zu besetzen. Gemeint ist die Religionsfreiheit im eigentlichen Wortsinn, die selbst gewählte Freiheit von jeder Religion, vereinfacht der Atheismus und der Agnostizismus.
Immanuel Kant wäre wohl erschüttert angesichts der Erkenntnis, dass knapp 250 Jahre nach seinen wichtigen Beiträgen zur Aufklärung immer noch die Majorität...
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