Landesfürstliche Mindestsicherung
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt grundsätzlich eine Verbesserung im Vergleich zur Sozialhilferegelung dar, die als Paradebeispiel für die fortgeschrittene Perversion des Föderalismusprinzips im österreichischen Staat herangezogen werden kann. Bisher standen neun verschiedene Sozialhilferegelungen im Konkurrenzkampf der Landesfürsten und die Ansprüche bedürftiger Menschen wiesen je nach Bundesland beträchtliche Unterschiede auf. Wenngleich selbst die neue Variante die Länder nicht daran hindern wird in Vorwahlzeiten Geschenke an die Transferempfänger zu verteilen stellt sie doch eine Angleichung der Ansprüche und damit eine Erhöhung der Fairness im Sozialbereich dar.
Die wirklichen Probleme des Sozialsystems werden jedoch in der Diskussion zwischen Sozialmissbrauch und manifestierter Armut von keinem der politisch Beteiligten aufgegriffen. Sozialmissbrauch wird dort zum Problem wo den Menschen die Hilfe aus eigener Kraft unmöglich gemacht wird. Die soziale Mindestsicherung sollte Hilfe zur Selbsthilfe bieten, bewirkt allerdings in der Praxis das pure Gegenteil. Jeder Hinzuverdienst wird den Menschen untersagt und bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird die Beihilfe zur Gänze gestrichen. Viele schlecht ausgebildete Transferempfänger können faktisch nur durch Sozialhilfebezug in Kombination mit Schwarzarbeit ihr notwendiges Einkommen sichern. Die Aufnahme einer legalen Tätigkeit bedeutet einen finanziellen Rückschritt und ist somit unmöglich. Diese Thematik scheint der Politik durchaus bewusst, die Gefahr sich daran die Finger zu verbrennen ist aber offenbar zu groß.
Den einzig zielführenden Weg aus diesem Dilemma stellt eine Kombilohnvariante dar, in welcher Form auch immer. Die überproportionale Belastung des erworbenen Einkommens stellt ein Hindernis zur Arbeitsaufnahme dar und bindet die Betroffenen langfristig an die Sozialhilfe. Das Prinzip „fördern und fordern“ hat in Österreich wie in Deutschland versagt. Durch einen sinnvoll gestalteten Übergang vom Transferbezug zur Erwerbstätigkeit kann Sozialmissbrauch unterbunden, Schwarzarbeit eingeschränkt und dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte auch dabei helfen Schlüsselindustrien zurück nach Mitteleuropa zu holen und die Abwanderung nach Fernost überflüssig zu machen.
Jeder Euro an zusätzlichem Verdienst sollte zu maximal 50% belastet werden, was der Belastung hoher Einkommen entsprechen würde. Bei einem Verdienst von 800 Euro kann die Sozialhilfe um 400 Euro gekürzt werden – beide Seiten profitieren von der Arbeitsaufnahme. Obwohl dieses Problem von Wirtschaftsforschern seit Jahren aufgezeigt wird zeigt sich die österreichische Politik konsequent beratungsresistent.
Die wirklichen Probleme des Sozialsystems werden jedoch in der Diskussion zwischen Sozialmissbrauch und manifestierter Armut von keinem der politisch Beteiligten aufgegriffen. Sozialmissbrauch wird dort zum Problem wo den Menschen die Hilfe aus eigener Kraft unmöglich gemacht wird. Die soziale Mindestsicherung sollte Hilfe zur Selbsthilfe bieten, bewirkt allerdings in der Praxis das pure Gegenteil. Jeder Hinzuverdienst wird den Menschen untersagt und bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird die Beihilfe zur Gänze gestrichen. Viele schlecht ausgebildete Transferempfänger können faktisch nur durch Sozialhilfebezug in Kombination mit Schwarzarbeit ihr notwendiges Einkommen sichern. Die Aufnahme einer legalen Tätigkeit bedeutet einen finanziellen Rückschritt und ist somit unmöglich. Diese Thematik scheint der Politik durchaus bewusst, die Gefahr sich daran die Finger zu verbrennen ist aber offenbar zu groß.
Den einzig zielführenden Weg aus diesem Dilemma stellt eine Kombilohnvariante dar, in welcher Form auch immer. Die überproportionale Belastung des erworbenen Einkommens stellt ein Hindernis zur Arbeitsaufnahme dar und bindet die Betroffenen langfristig an die Sozialhilfe. Das Prinzip „fördern und fordern“ hat in Österreich wie in Deutschland versagt. Durch einen sinnvoll gestalteten Übergang vom Transferbezug zur Erwerbstätigkeit kann Sozialmissbrauch unterbunden, Schwarzarbeit eingeschränkt und dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich zur Verfügung gestellt werden. Dies könnte auch dabei helfen Schlüsselindustrien zurück nach Mitteleuropa zu holen und die Abwanderung nach Fernost überflüssig zu machen.
Jeder Euro an zusätzlichem Verdienst sollte zu maximal 50% belastet werden, was der Belastung hoher Einkommen entsprechen würde. Bei einem Verdienst von 800 Euro kann die Sozialhilfe um 400 Euro gekürzt werden – beide Seiten profitieren von der Arbeitsaufnahme. Obwohl dieses Problem von Wirtschaftsforschern seit Jahren aufgezeigt wird zeigt sich die österreichische Politik konsequent beratungsresistent.
denkanstoesse - 31. Mai, 18:52
Eher unwichtig