Die Spirale der Abhängigkeit. Teil1: Arbeitnehmerschutz zu Lasten der Arbeitnehmer

Die Serie zur Spirale der Abhängigkeit soll verschiedene Aspekte des modernen Sozialstaats aufzeigen, die für den Betroffenen in vielerlei Hinsicht mehr Schaden anrichten als ihm das Leben zu erleichtern und ihn langfristig in eine Abhängigkeit vom Sozialstaat drängen. Das Prinzip der Subsidiarität, Grundlage jedes Wohlfahrtsstaats, wird durch diese Entwicklung untergraben, das Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe ad absurdum geführt. Im ersten Teil dieser Serie soll der Arbeitnehmerschutz im Allgemeinen und einige spezielle Aspekte desselben aus dieser Perspektive analysiert werden. Insbesondere geht es um die Bereiche Kündigungsschutz, Mutterschutz sowie die Schutzgesetze für behinderte Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmerschutz soll jedem Arbeitnehmer ein Mindestmaß an Sicherheit, sozialer Absicherung sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen garantieren, wobei bei dieser Beobachtung unmittelbar sicherheitsrelevante Schutzmaßnahmen außen vor gelassen werden. Betrachtet werden Schutzmaßnahmen, die den Arbeitnehmer vor Kündigung sowie hohen Belastungen hinsichtlich seiner Arbeitszeit schützen und seine Entlohnung absichern sollen. Die Problematik der von Gewerkschaft und Arbeiterkammer geforderten Arbeitszeitverkürzung wurde bereits im Artikel „Arbeit fair verteilen“ vom 14.06.2010 hinreichend besprochen.

Der allgemeine Kündigungsschutz erlaubt dem Arbeitgeber Kündigungen generell nur unter gewissen Bedingungen. In vielen Ländern, allen voran Deutschland und Frankreich, stellt der Kündigungsschutz ein massives Hemmnis für Neueinstellungen dar und ist deswegen maßgeblich mitverantwortlich für die hohe Arbeitslosigkeit. Jedes unternehmerische Projekt birgt gewisse Risiken für den Unternehmer. Wenn dieser für eine Neuentwicklung beispielsweise 300 neue Mitarbeiter benötigt, so kann er diese bei einem Fehlschlag des Projekts aufgrund des Kündigungsschutzes kaum mehr abbauen. Dadurch wird der Unternehmer gedrängt weniger Risiko einzugehen und neuen Projekten eher abweisend gegenüberzutreten. Diese Einschränkung führt selbstverständlich zu einer höheren Arbeitslosigkeit, da riskante Projekte in der Schublade der Unternehmen verbleiben. Als wesentlicher Nebeneffekt führt der Kündigungsschutz dadurch auch zu mangelnder Innovativität der Wirtschaft, was wiederum niedrigere Qualität und höhere Preise für die Konsumenten nach sich zieht.

In Österreich gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz, nur spezielle Personenkreise sind durch einen solchen „geschützt“. Wie die sinkende Arbeitslosigkeit in Frankreich nach den Einschränkungen im Kündigungsschutz im Jahre 2006 zeigt, dürfte dieser Faktor wesentlich mitverantwortlich für die niedrige Arbeitslosigkeit in Österreich sein. Betroffen von speziellen Schutzbestimmungen sind in Österreich unter anderem Behinderte, Schwangere, Mütter sowie Lehrlinge. Im Bereich der Arbeitnehmer mit Behinderung stellt der Kündigungsschutz insbesondere für hoch qualifizierte Betroffene ein erhebliches Problem dar. Aufgrund des nach 6 Monaten einsetzenden Kündigungsschutzes ist der Arbeitnehmer danach in der Praxis quasi unkündbar. Das Risiko für den Arbeitgeber erhöht sich dadurch erheblich, weswegen insbesondere in diesem Bereich die Suche nach einer Anstellung für Behinderte oft hoffnungslos ist. Zahlreiche Behindertenvertreter, darunter ÖVP-Behindertensprecher NR Huainigg, fordern seit langem eine Lockerung des Kündigungsschutzes, der die Betroffenen am Arbeitsmarkt schlussendlich benachteiligt. Auch der besondere Kündigungsschutz für Auszubildende stellt für viele Unternehmer ein Problem dar und erschwert die Aufnahme eines Lehrlings, insbesondere in kleineren Unternehmen. Durch eine Lockerung dieser Regelung im Jahre 2008 hat sich die Situation allerdings deutlich verbessert, die von den Gewerkschaften befürchtete Kündigungswelle ist dabei gänzlich ausgeblieben.

Der Schutz von Schwangeren und Müttern nach der Geburt ist ein gesellschaftspolitisch äußerst bedeutendes Thema, wobei die derzeit umgesetzten Maßnahmen auf diesem Gebiet die massive Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zur Konsequenz haben. Auch hier sind primär hoch qualifizierte Frauen, insbesondere in mittleren Managementpositionen, betroffen. Die Beförderung bzw. Aufnahme junger Frauen in hoch bezahlten Positionen stellt aufgrund mehrerer so genannter Schutzmaßnahmen ein wirtschaftlich riskantes Unterfangen dar. Eine Angestellte ist nach der Geburt ihres Kindes in Österreich zumeist 2 Jahre in Karenz. Für diese Zeit muss der Arbeitgeber die Position anderweitig besetzen. Bei der Rückkehr der Jungmutter an diesen Arbeitsplatz folgt für die Vertretung zumeist die Kündigung, wobei auch hier in der Mehrheit der Fälle Frauen betroffen sind. Bei Positionen mit niedrigen Anforderungen die leicht ersetzbar sind stellt diese Regelung keine große Einschränkung dar, insbesondere Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern auf derselben Ebene sind kaum betroffen. In entscheidenden Positionen jedoch stellen die Suche nach einem Ersatz und die spätere Kündigung desselben einen beträchtlichen Kostenpunkt dar.

Erheblich verstärkt wurde dieses Problem durch die Einführung der Elternteilzeitregelung, die den Rückkehrern ermöglicht das Dienstverhältnis in ein Teilzeitverhältnis umzuwandeln, wobei Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitarbeit praktisch vom Mitarbeiter diktiert werden können. Zusätzlich gilt für Arbeitnehmer in Elternteilzeit ein erhöhter Kündigungsschutz, der ebenso wie die Elternteilzeit maximal bis zum siebten (!!) Geburtstag des Kindes dauert. Bei einer erneuten Geburt in diesem Zeitraum beginnt dieses fragwürdige Schauspiel natürlich von neuem. Diese beiden Regelungen und das Faktum, dass die meisten Frauen in Österreich die maximale Karenzzeit zuhause verbringen, ist hauptverantwortlich für den niedrigen Frauenanteil in den Managementebenen österreichischen Unternehmen und in weiterer Folge natürlich auch für die hohen Unterschiede der Durchschnittseinkommen von Männern und Frauen. Auch die starke Präsenz von Frauen in einzelnen Branchen, beispielsweise in Handel, in denen die einzelnen Mitarbeiter oftmals gewissermaßen beliebig austauschbar sind, lässt sich dadurch erklären. Fraglos ist der ausgiebige Stellenwert der eigenständigen Kinderbetreuung und –erziehung von der Gesellschaft durchaus erwünscht, sie soll an dieser Stelle auch keineswegs kritisiert werden. Es ist jedoch gänzlich falsch die Lohndifferenzen letztlich mit Ländern zu vergleichen, in denen Frauen nur einen Bruchteil dieser Zeit bei ihren Kindern verbringen. Innerhalb der EU ist Österreich mit seiner Karenzzeit deutlich an der Spitze, die Elternteilzeitregelung stellt ohnehin ein absolutes Unikum dar.

Generell vergisst die Politik bei vielen dieser Maßnahmen die Position des Arbeitgebers gänzlich und benachteiligt damit oft exakt jene, die sie eigentlich schützen wollte. Die Abhängigkeit der Betroffenen von weiteren Maßnahmen der Politik wird dadurch gesteigert und die Spirale der Abhängigkeit dreht sich unaufhörlich weiter. Im nächsten Teil dieser Serie sollen die Problematiken des Mindestlohns und von Subventionen zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen betrachtet werden.

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denkanstoesse - 9. Jul, 16:47

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