Die Spirale der Abhängigkeit. Teil2: Subventionen und Mindestlöhne

Fortsetzung zu Teil 1: Arbeitnehmerschutz zu Lasten der Arbeitnehmer. Im zweiten Teil der Serie zur Spirale der Abhängigkeit liegt der Fokus auf Subventionen zur Erhaltung bzw. zum Ausbau von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region sowie auf Mindestlöhnen in ihren verschiedensten Ausprägungen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang wird auch der Einfluss von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe auf das Arbeitskräfteangebot betrachtet.

Österreich ist das Land mit den weltweit höchsten staatlichen Subventionen an Unternehmen aus der Privatwirtschaft, natürlich gemessen am BIP. Rund 15 Mrd. Euro jährlich, das entspricht mehr als 5 % unserer Wirtschaftsleistung, werden als Subventionen an die Unternehmen des Landes verteilt. Insbesondere die Bundesländer versuchen durch monetäre Lockmittel Arbeitsplätze publikumswirksam in die Region zu holen. Vorarlberg beispielsweise gibt etwa 40% seines Budgets für Subventionen aus. Dazu kommen noch Subventionen des Bundes, der Gemeinden und der Sozialversicherungen. Durch diese Maßnahmen werden Arbeitsplätze von den Unternehmen erkauft, die Politik lässt sich immer häufiger von mächtigen Großunternehmen erpressen. Problematisch daran ist vor allem die resultierende Macht dieser Unternehmen gegenüber der Politik, ihren Mitarbeitern, aber auch gegenüber der Konkurrenz. Durch die einseitige Förderung einzelner Unternehmen wird der Markt verzerrt, insbesondere Klein- und Mittelunternehmen werden dadurch im Wettbewerb massiv benachteiligt. Problematisch ist aber zudem, dass dadurch die Verbreitung großer Konzerne künstlich angetrieben wird. Resultat dieser Politik ist oftmals, dass die Arbeitnehmer den Unternehmen mehr oder weniger ausgeliefert sind, weil die Alternativen der Selbstständigkeit und des Wechsels zur Konkurrenz von der Politik nahezu unmöglich gemacht werden. Durch Subventionen wird damit die Abhängigkeit vom Arbeitgeber und in weiterer Folge von der Politik verstärkt. Profiteure dieser Politik sind die geförderten Unternehmen und die Politiker, die sich als „Belohnung“ für ihre Großzügigkeit gerne auf die Schulter klopfen lassen.

Die Einführung von Mindestlohnsätzen ist grundsätzlich als Eingriff in die freie Vertragsgestaltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu betrachten. Auf einem funktionierenden Arbeitsmarkt richtet sich die Lohnhöhe einerseits nach der Produktivität des Arbeitnehmers und andererseits nach alternativen Arbeitsangeboten für den Arbeitnehmer. Die Lohnhöhe kann in der Regel die Produktivität des Arbeitnehmers nicht übersteigen, da der Arbeitsplatz ansonsten wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Andererseits wird der Arbeitnehmer wiederum mindestens jenen Lohn verlangen, den er auch bei anderen, selbstständigen wie unselbstständigen, Tätigkeiten erreichen könnte. Auf einem funktionierenden Arbeitsmarkt sind Mindestlöhne aus diesem Grund völlig unwirksam, ihre Folge ist lediglich eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber kann gezwungen werden einen entsprechenden Mindestlohn zu zahlen, er kann allerdings keineswegs zur Weiterbeschäftigung seiner Dienstnehmer gezwungen werden. Aus diesem Grund wird er jene Arbeitsplätze, deren Produktivität unterhalb des vorgeschriebenen Mindestlohns liegen, umgehend abschaffen. Den Betroffenen, zumeist gering qualifizierte sowie ältere Arbeitnehmer, wird in diesem Fall durch den Mindestlohn keineswegs geholfen, es wird ihnen gar die Existenzgrundlage entzogen.

Als Konsequenz aller bisher beschriebenen Maßnahmen des Wohlfahrtsstaats allerdings steigt die Macht der Arbeitgeber, insbesondere der Großunternehmen, über ihre Arbeitnehmer zunehmend an. Der Mangel an Alternativen für den einzelnen, dem aufgrund der protektionistischen Politik andere Arbeitsplätze und der Weg in die Selbstständigkeit erschwert werden, macht in manchen Bereichen Mindestlohnvorgaben notwendig. In Österreich werden Mindestlöhne im Prinzip von zwei Faktoren bestimmt. In den meisten Branchen wird im Kollektivvertrag die minimale Höhe der Löhne festgelegt, in der Praxis allerdings liegen die Löhne meist erheblich über diesen Vorgaben. Andererseits aber legt jeder Arbeitnehmer subjektiv einen impliziten Mindestlohn für sich fest. Dieser ergibt sich aus der Höhe des Transfereinkommens, welches ihm der Sozialstaat zugesteht, und einem entsprechenden Lohnabstand bei Arbeitsaufnahme. Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstands- oder Sozialhilfe werden in der Regel nicht für denselben Betrag 40 Stunden wöchentlich arbeiten gehen, den sie auch ohne Arbeitsleistung vom Staat bekommen können. Auch bei einem geringen Lohnabstand werden nur wenige zur Arbeitsaufnahme bereit sein. Für viele wird die Kombination aus Transferbezug und Schwarzarbeit ein wesentlich höheres Gesamteinkommen ermöglichen als der legale Arbeitsmarkt. Durch die bestehenden Regelungen der Transferleistungen werden viele „Arbeitslose“ langfristig an die Abhängigkeit vom Sozialstaat gebunden, zusätzlich wird dadurch das Ausmaß der Schattenwirtschaft beträchtlich ausgeweitet.

Grundsätzlich können Kollektivvertragslöhne in einzelnen Bereichen kurzfristig das Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus verringern, es gilt allerdings klar zu sagen dass dieses Ungleichgewicht allein auf eine fehlgeleitete Wohlfahrtspolitik zurückzuführen ist. Es gibt durchaus politische Möglichkeiten die Position der Arbeitnehmer zu stärken, ohne die Angebote des Sozialstaats grundsätzlich einzuschränken. Zu nennen wären hierbei insbesondere Kombilohnmodelle, eine geringere Steuer- und Abgabenlast im Niedriglohnbereich, die Abschaffung der Besserstellung geringfügiger Arbeitsverhältnisse, die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, die Verringerung bürokratischer und finanzieller Hemmnisse bei selbstständiger Arbeit und natürlich die massive Einschränkung öffentlicher Subventionen für Unternehmen aus der Privatwirtschaft.

Der politische Wille zur Abkehr von einer kurzsichtigen Politik, die einen erheblichen Teil der Bevölkerung mehr und mehr in ihre Abhängigkeit treibt, ist bisher nicht erkennbar. Klientelpolitik und kurzfristige Erfolge stehen weiter im Mittelpunkt und verhindern langfristig sinnvolle und für sämtliche Bevölkerungsschichten nützliche Sachpolitik. Drei Viertel der Bevölkerung sind in Österreich Nettoempfänger, sie beziehen also vom Staat mehr als sie an Steuern und Abgaben leisten. Sie stellen die absolute Mehrheit bei jeder Wahl und treiben sich selbst immer weiter in die Abhängigkeit. Ein kritischer Blick auf diese Missstände seitens der Medien könnte wohl einen sinnvollen Diskurs erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass die österreichischen Medienmacher ihrer Verantwortung, besser früher als später, gerecht werden.
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denkanstoesse - 12. Jul, 12:37

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